Ausbildungsverpflichtung in der Langzeitversorgung

Wer über eine Betriebsbewilligung der Gesundheitsdirektion für eine Pflegeinstitution verfügt, ist verpflichtet, Ausbildungsplätze für einen oder mehrere Pflegeberufe bereitzustellen.

Die Berechnung der Pflichtleistungen 2019–2021 erfolgt gestützt auf die Pflegedaten des Jahres 2016. Die berechneten Soll-Leistungen (Anzahl Ausbildungsplätze in den Jahren 2019–2021) für Pflege- und Spitex-Institutionen können anhand von Tabellen auf der Webseite der Gesundheitsdirektion entnommen werden.

Die Berechnung der Pflichtleistungen 2022–2024 erfolgt gestützt auf die Pflegedaten des Jahres 2019. Die berechneten Soll-Leistungen (Anzahl Ausbildungsplätze in den Jahren 2022–2024) für Pflege- und Spitex-Institutionen können anhand von Tabellen auf der Webseite der Gesundheitsdirektion entnommen werden.

Die Institutionen geben Ihre Daten zur Ausbildungsverpflichtung im Rahmen der SOMED-Datenerhebung (via GD-Plattform) selber ein. Dazu ist in der GD-Plattform ein separates Register für die Erhebung der Informationen zur Ausbildung von Pflegepersonal eingefügt. Die Daten aus der GD-Plattform werden der IG-ABV als Berechnungsgrundlage für die Malus-Bonus-Berechnungen zur Verfügung gestellt.


Grundlagendokumente